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Leitlinie Energieberatung

©Zukunft Altbau

Gemeinsam mit zahlreichen Experten in Baden-Württemberg hat Zukunft Altbau eine Beratungsleitlinie für Sanierungswillige und Energieberater entwickelt. Diese umfasst Grundsätze zur Zusammenarbeit und einzelne technische Vorgaben, die auf den Rahmenbedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Vergabe von Fördergeldern für die energetische Gebäudesanierung basieren.

Als Sanierungswillige erhalten Sie durch die Leitlinie Sicherheit, damit bei immer komplexer werdenden Bauaufgaben keine Effizienzpotenziale verschenkt werden. Dies nützt Ihnen, den Beratern und nicht zuletzt dem Klimaschutz in Baden-Württemberg. 

Mit der Beratungsleitlinie von Zukunft Altbau verpflichtet sich der Energieberater,
  • ... Sie ganzheitlich und branchenübergreifend zu beraten. Denn eine gute energetische Sanierungsberatung umfasst alle Komponenten: Böden, Decken, Wände, Dach und Fenster, Haus- und Gebäudetechnik sowie den Einsatz erneuerbarer Energien.
  • ... Sie neutral und vorhabensbezogen unabhängig zu beraten. Auf dem Markt sind zahllose Produkte und Baustoffe erhältlich – doch nur ökonomisch und ökologisch sinnvolle sollen zum Einsatz kommen. Direkte und indirekte wirtschaftliche Abhängigkeiten von Herstellern oder Energieversorgern stehen dem entgegen.
  •  ... den Standard der KfW-Einzelmaßnahmen – oder besser – anzustreben und damit den Vorgaben der EU und den Klimaschutzzielen der Bundes- und Landesregierung gerecht zu werden. Gesetzliche Mindeststandards werden dabei normalerweise übertroffen. Jedes Gebäude benötigt eine maßgeschneiderte Betrachtung, so dass es zu begründeten Abweichungen kommen kann.*
  • ... sich an gängige Gesetze und Verordnungen zu halten und Sie über Kosten und Einsparmöglichkeiten aufzuklären. Beim Ablauf der Maßnahmen ist eine Orientierung an einem individuellen Sanierungsfahrplan sinnvoll.
  • ... ihr Wissen zur Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energieträger durch regelmäßige Weiterbildungen immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Baden-Württemberg

* Die technischen Vorgaben sind in den KfW-Einzelmaßnahmen geregelt. Bei der Dämmung von Außenwänden und Kellerdecken macht das in Baden-Württemberg gültige Erneuerbare Wärme Gesetz (EWärmeG) Vorgaben, die geringfügig von denen der KfW abweichen. In diesem Fall sollte sich die energetische Sanierung am EWärmeG orientieren.

In Einzelfällen sind die Dämmvorgaben der KfW-Einzelmaßnahmen bei der Verwendung natürlicher Baustoffe schwer zu erreichen. In diesem Fall toleriert die Beratungsleitlinie Abweichungen von 20 Prozent. Allerdings ist dann ggf. die Förderung durch die KfW gefährdet.

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Addresse

Denkendorferweg 13/1                    
72622 Nürtingen
Baden-Württemberg

Kontakt

Remy Groskamp
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+49(0) 176 9810 4266